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Neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40

In der Verpackungs- und Lebensmittelbranche ist Nachhaltigkeit längst keine Option mehr, sondern ein klar geregelter Fahrplan. Die Europäische Union hat eine neue Europäische Verpackungsverordnung auf den Weg gebracht, um Abfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern.

Wir wissen, dass Gesetzestexte verwirrend sein können. Deshalb haben wir bei COVERPAN die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Ihr Unternehmen vorbereitet ist und die gesetzlichen Vorgaben problemlos erfüllt.

Wer ist der „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes?

Einer der wichtigsten Punkte ist die Frage, wer die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften trägt:

  • Wenn Sie unter Ihrer eigenen Marke verkaufen: Wenn Sie Verpackungen mit dem Design und den Spezifikationen Ihrer Marke bestellen (z. B. für Ihre Lebensmittelprodukte), sind Sie aus rechtlicher Sicht der „rechtliche Hersteller“.

  • Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielt (und wir uns im selben Land befinden), liegt die rechtliche Verantwortung für Kennzeichnung und Nachhaltigkeit bei uns als Ihrem Verpackungslieferanten.

Abschied von PFAS-Substanzen (Ab dem 12. August 2026)

Ab August 2026 ist das Inverkehrbringen von Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die die Grenzwerte für PFAS (eine Gruppe persistenter chemischer Stoffe) überschreiten, verboten.

Achtung beim Lagerbestand: Das Gesetz gewährt nach diesem Datum keine Übergangsfrist zum Aufbrauchen alter Lagerbestände; jede Verpackung auf dem Markt muss diese Grenzwerte vom ersten Tag an einhalten.

Obligatorische Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen recyclebar sein

Ab dem 12. August 2026 müssen alle Verpackungen in der EU recyclebar sein.

  • Phase 1 (2026): Wir werden die Recyclingfähigkeit anhand der derzeit geltenden Normen (wie der EN 13430) nachweisen.

  • Phase 2 (Ab 2028): Die Europäische Kommission wird einheitliche Kriterien für „Design for Recycling“ (DfR) festlegen, und wir haben eine Frist von 24 Monaten, um uns vollständig an diesen neuen Leitfaden anzupassen.

Papierverpackungen mit Kunststoff? Wichtige Ausnahmen

Viele flexible Verpackungen sind Verbundstoffe (Kombination aus Papier und Kunststoff).

Wenn wir eine Verpackung hauptsächlich aus Papier herstellen, bei der der Kunststoff weniger als 5 % des Gesamtgewichts ausmacht, ist dieser Kunststoffanteil von den verbindlichen Zielen für den Rezyklatgehalt ausgenommen. Wir bei Coverpan kümmern uns darum, diese Angabe zu begründen und in die technische Dokumentation Ihrer Verpackungen aufzunehmen.

Leichtere Verpackungen ohne unnötigen „Füllstoff“ (2030)

Ab dem 1. Januar 2030 verlangt die EU, das Gewicht und das Volumen von Verpackungen auf das funktionell notwendige Minimum zu reduzieren. Das Hinzufügen extra Schichten oder Volumen rein aus ästhetischen Gründen oder zu Marketingzwecken ist dann nicht mehr zulässig.

Eine neue einheitliche europäische Kennzeichnung (August 2028)

Um den Verbrauchern das richtige Recycling zu erleichtern, wird es ab August 2028 Pflicht sein, die Etiketten EU-weit mit harmonisierten Piktogrammen zu vereinheitlichen. Spezifische nationale Recycling-Etiketten werden abgeschafft, damit ein einziges universelles System im gesamten europäischen Markt besteht.

Kompostierbare Verpackungen: Wann und wie können sie verwendet werden?

Die Verordnung erlaubt und unterstützt kompostierbare Verpackungen als rechtliche Alternative zum traditionellen mechanischen Recycling:

  • Verbindliche Formate: Formate wie sehr leichte Kunststofftragetaschen oder Kaffeekapseln/-pads und Teebeutel müssen bis Februar 2028 verbindlich industriell kompostierbar sein.

  • Heimkompostierung (Home Compost): Die EU erarbeitet eine einheitliche europäische Norm zur Zertifizierung der Heimkompostierung, was diesen Materialien vollständige Rechtssicherheit geben wird.

Was bedeutet das für Sie als Kunde von Coverpan?

In der Praxis müssen sich Ihre Verpackungslösungen klar auf einen dieser zwei Wege konzentrieren:

  • Zu 100 % mechanisch recyclebar (Papierverpackungen oder Kunststoff-Monomaterialien, die leicht zu sortieren sind).

  • Zu 100 % zertifiziert kompostierbar (nach der Norm EN 13432).

Hybride oder komplexe Designs, die beide Wege erschweren, werden nach und nach vom Markt verschwinden.

Bei Coverpan arbeiten wir bereits abgestimmt auf den europäischen Zeitplan, um sicherzustellen, dass alle von uns gelieferten Verpackungen die gesetzlichen Bestimmungen strikt einhalten und die höchste Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit für Ihre Produkte gewährleisten.

Haben Sie Fragen zu den Materialien Ihrer aktuellen Verpackungen? Kontaktieren Sie unser technisches Team – wir beraten Sie gerne unverbindlich!